Was passiert, wenn man Krypto-Gewinne nicht angibt?
Steuerlich und strafrechtlich ist das keine Kleinigkeit. Ein Überblick über die Folgen — und über den Weg, der ausdrücklich vorgesehen ist.
Die rechtliche Einordnung
Werden steuerpflichtige Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt, kommt eine Steuerhinterziehung in Betracht (§ 370 AO). Das ist kein Ordnungswidrigkeitentatbestand, sondern eine Straftat; bereits der Versuch ist strafbar. Bei leichtfertigem Handeln kommt eine Ordnungswidrigkeit in Betracht (§ 378 AO).
Unabhängig von der strafrechtlichen Seite wird die Steuer nachgefordert, zuzüglich Zinsen. Die Fristen, innerhalb derer das möglich ist, sind bei Hinterziehung deutlich länger als im Normalfall.
Die Selbstanzeige
Das Gesetz sieht einen Weg zurück vor: Mit einer wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) kann Straffreiheit eintreten. Die Anforderungen sind allerdings streng — die Angaben müssen vollständig sein und alle unverjährten Zeiträume umfassen, die Steuer nebst Zinsen muss fristgerecht nachgezahlt werden.
Wenn der Gewinn nie existiert hat
Ein Fall, der uns regelmäßig begegnet und hier dazugehört: Menschen sorgen sich um die Versteuerung von Gewinnen, die ihnen eine Plattform im Dashboard angezeigt hat — die es aber nie gab. Eine Zahl auf einer Oberfläche ist kein Zufluss.
Besonders perfide ist die Variante, bei der die Forderung nach einer „Steuer“ Teil der Masche selbst ist: Vor der Auszahlung sei noch eine Zahlung fällig. Das ist kein steuerlicher Vorgang. Steuern werden nicht vom Anbieter vorab eingezogen, schon gar nicht in Kryptowährung an eine Adresse.
Wenn Sie selbst betroffen sind: Über das Formular auf der Startseite können Sie Ihren Fall melden. Sie brauchen dafür weder Namen noch E-Mail-Adresse, ein selbstgewähltes Kennwort genügt. Was danach passiert, steht unter „Ablauf“.
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