Welche Erfahrungen haben Menschen mit Crypto Tracing gemacht?
Zwischen „man kann jede Zahlung verfolgen“ und „Krypto ist anonym“ liegt die Wirklichkeit. Was eine Verfolgung tatsächlich ergibt — und was daraus folgt.
Die häufigste Enttäuschung
Die meisten Menschen kommen mit einer von zwei Erwartungen: Entweder sie halten Kryptowährungen für vollständig anonym und rechnen mit gar nichts. Oder sie haben gehört, jede Zahlung sei öffentlich nachvollziehbar, und rechnen damit, dass am Ende ein Name steht.
Beides trifft nicht zu. Richtig ist: Jede Bitcoin-Zahlung ist dauerhaft und öffentlich einsehbar. Aus der Blockchain geht aber nicht hervor, wer hinter einer Adresse steht. Eine Verfolgung endet deshalb nicht bei einer Person, sondern bei einem Zustand.
Die vier Ausgänge, die tatsächlich vorkommen
Jeder verfolgte Teilbetrag landet in genau einem Zustand. Die Übersicht auf der Startseite führt sie vollständig auf; in der Praxis laufen die Fälle auf vier hinaus:
- Unbewegt. Der Betrag liegt noch unangetastet auf der Adresse, an der die Verfolgung endete. Der stärkste Befund — unmittelbar aus der Blockchain ablesbar. Er gilt aber nur, solange er zutrifft, und muss deshalb beobachtet werden.
- Bei einem Verwahrdienst eingegangen. Das Geld ist bei einem benannten Handelsplatz angekommen, der Konten auf Namen führt. Dort weiß jemand, wem das Konto gehört — Auskunft gibt es aber nur gegenüber Behörden. Deshalb ist die Anzeige der entscheidende Schritt, nicht der Bericht.
- Getauscht oder über eine Brücke abgeflossen. Der Betrag hat die Bitcoin-Kette verlassen. Zeitpunkt und Höhe bleiben dokumentiert, ein Kontoinhaber existiert dort meist nicht.
- In einer Mischtransaktion aufgegangen. Hier endet die Nachvollziehbarkeit. Jede Angabe darüber, wohin das Geld anschließend floss, wäre geraten — und wird deshalb nicht gemacht.
Was im Bericht tatsächlich steht
Damit das nachvollziehbar bleibt, hier die Angaben, die jede unserer Auswertungen mitführt — sie entscheiden darüber, ob ein Dritter die Zahlen nachrechnen kann:
- Verfolgungstiefe: bis zu 24 Stationen. Danach wird abgebrochen und als „läuft weiter“ ausgewiesen. Das ist eine gesetzte Grenze, kein Erkenntnisende — eine tiefere Verfolgung ist eine Frage der Rechenzeit.
- Verfolgungsschwelle: 0,5 % des Ausgangsbetrags. Zweige, die durch wiederholtes Aufteilen darunter fallen, werden als „Restbetrag zu gering“ geführt statt stillschweigend weggelassen.
- Verteilungsmodell: proportionale Zurechnung (Haircut). Vermischt sich verfolgtes Geld, wird es anteilig weiterverfolgt. Andere Verfahren kämen zu anderen Zahlen — keines ist objektiv richtig, deshalb steht das gewählte im Bericht.
- Blockhöhe, Programmversion und Datenstand der Zuordnungen. Ohne diese drei Angaben lässt sich eine Auswertung später nicht reproduzieren.
- Kurs mit Quelle und Zeitpunkt. Beweiskräftig sind allein die Beträge in Bitcoin; Euro-Angaben sind eine Umrechnung. Für die Schadenshöhe zählt regelmäßig der Wert am Tag der Zahlung, nicht der heutige.
Warum die Entfernung zur gemeldeten Zahlung alles ändert
Ein Punkt, der in Berichten gern untergeht und über die Verwertbarkeit entscheidet: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Verwahrdienst nach zwei Stationen erreicht wird oder nach sechzehn.
Nach zwei Stationen hatte der Betrag kaum Gelegenheit, sich mit fremdem Geld zu vermischen — darauf lässt sich ein Auskunftsersuchen stützen. Nach sechzehn Stationen ist der zugerechnete Anteil ein rechnerischer Anteil an vermischten Beträgen; wer dort einzahlt, kann mit dem Vorgang nichts zu tun haben.
Ebenso wichtig ist, was ein Bericht nicht ausrechnet. Wo Melder teils nur Einzahlungen und teils nur Auszahlungen gemeldet haben, weisen wir keine Rücklaufquote aus: Sie würde Unvergleichbares gegenüberstellen und nahelegen, die Beteiligten hätten insgesamt gewonnen oder verloren. Beides ließe sich aus den Angaben nicht ableiten.
Was Betroffene rückblickend am meisten überrascht
Dass Verfolgung und Rückholung zwei verschiedene Dinge sind. Eine Verfolgung stellt fest, wo Beträge liegen. Sichern können sie nur Ermittlungsbehörden, und auch das nur, wenn die Beträge noch dort sind.
Dass Zeit der wichtigste Faktor ist. Ein Betrag, der unbewegt liegt, ist ein verwertbarer Befund. Bewegt er sich, ist die Feststellung überholt. Zwischen Tat und Untersuchung vergehen oft Monate — meist, weil die Tat erst spät als solche erkannt wird.
Dass empfangene Zahlungen mehr verraten als geleistete. Wer selbst eine Auszahlung erhalten hat — etwa die kleine erste, die Vertrauen schaffen sollte —, liefert damit einen Einblick in die Zahlungsstruktur der Gegenseite.
Wenn Sie selbst betroffen sind: Über das Formular auf der Startseite können Sie Ihren Fall melden. Sie brauchen dafür weder Namen noch E-Mail-Adresse, ein selbstgewähltes Kennwort genügt. Was danach passiert, steht unter „Ablauf“.